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“Welcher eine Jungfrau schwächet, soll 30 Gulden zahlen”

Die Landesordnung für die Grafschaft Eberstein von 1508

Viele Einzelbestimmungen geben Einblick in den Alltag vor 500 Jahren.

Vortrag zum Thema von Dr. Rainer Hennl, Mittwoch, 19. März 2008, Gernsbach, Bericht BT, 25.03.08

Kartenspieler

Zwei Männer, eine Frau und ein Junge beim Kartenspiel.
Aus: Ingolds Guldin Spiel. Augsburg. Günther Zainer, 1472, abgedruckt in: Wilhelm Worringer, Die Altdeutsche Buchillustration, 1921

Verboten war in der Grafschaft Eberstein zum Beispiel auch das Glücksspiel, außer Karten- und Brettspielen zu gebührender Zeit (also nicht nachts) und nur bis zum Einsatz von 1 Pfennig.

Das Glücksspiel mit Würfeln und Karten galt im Mittelalter als Verführung des Teufels.
Es finden sich zahlreiche Verbote. Ihre dauernde Wiederholung spricht dafür, dass sich die Leute wenig daran hielten.

© Cornelia Renger-Zorn 1999-2024
letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2024