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Handwerker, Ehebrecher, Ehrenmann und Auswanderer.
Der Gernsbacher Metzger Jacob Würtz und seine Suche nach dem Glück. Eine Geschichte voll Tragik und Spannung aus der Zeit des Barock um 1725.
1725 wollte der aus Bretten zugewanderte Gernsbacher Metzger Jacob Würtz (1705-1775) in zweiter Ehe seine Dienstmagd Anna Barbara May aus Langenbrand heiraten. Der Fall stellte einen Skandal dar und führte auf allerhöchster Ebene zu einem Briefwechsel, wie aus einer im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Akte hervorgeht. Der Metzger hatte sich nämlich mit der Dienstmagd nicht nur „fleischlich vermischt“, sondern sie auch zu Lebzeiten seiner ersten Ehefrau „imprägniert“ (also geschwängert) und ihr, falls seine erste Frau sterben sollte, die Ehe versprochen.
Jacob Würtz hatte also zunächst einmal Ehebruch begangen, was als „crimen“ (Verbrechen) galt. Landesherren der Grafschaft Eberstein waren damals Hugo Damian von Schönborn als Fürstbischof von Speyer und Markgräfin Sibylla Augusta von Baden-Baden. Die tiefgläubige katholische Markgräfin ließ sich häufig von ihrem bischöflichen Mittherrscher beraten. Dieser schlug ihr als Bestrafung den Betrag von 30 Reichstalern (etwa 48 Gulden) für jeden Herrschaftsteil vor, also für Speyer und Baden-Baden zusammen 96 Gulden! Das war eine enorme Summe! Stadtpfarrer Adam Wild erhielt 1697 ein festes Gehalt von 110 Gulden jährlich. Offenbar war der Metzger laut einer Aufstellung seines Vermögens aber zahlungsfähig. Noch schwerer als der „einfache“ Ehebruch allerdings wog nach Meinung des Fürstbischofs das Heiratsversprechen, das Würtz seiner Dienstmagd zu Lebzeiten seiner ersten Ehefrau gegeben hatte. Schönborn äußerte sogar zunächst den Verdacht, das ehebrecherische Paar könnte beim Tod der Ehefrau nachgeholfen haben. Offenbar löste sich dieser Verdacht aber rasch auf. Catharina, die erste Ehefrau von Würtz, verstarb am 20. Oktober 1724. Wie die im Sterbebuch angegebene Todesursache „Geschwulst und Engbrüstigkeit“ andeutet, war sie nach der Geburt eines Kindes am 2. August 1723 wegen eines Lungenödems und schwerer Atemnot dauerhaft ans Bett gefesselt.
Aber da gab es noch ein weiteres Problem: Die Heiratskandidaten waren Protestanten! Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 hatten die Protestanten in Gernsbach auch 1725 das verbriefte Recht, ihre Religion ungestört ausüben zu können, auch gegen den Willen der mittlerweile katholischen Landesherren. Für die evangelischen Grafen von Eberstein war nach deren Aussterben 1660 das Hochstift Speyer als Landesherr eingetreten und regierte nun zusammen mit dem ebenfalls katholischen Baden-Baden. Das hatte die evangelische Gemeinde Gernsbach in eine missliche Lage gebracht, da es immer wieder zu Übergriffen der Katholiken kam. Auch Bischof Hugo Damian von Schönborn legte den Westfälischen Frieden auf seine Weise aus: Durch dieses Vertragswerk war er seiner Meinung nach in seinem bischöflichen Amt in seiner Diözese Speyer, zu der auch Gernsbach gehörte, in keiner Weise eingeschränkt, daher komme ihm allein die Dispensation (Erlaubnis der Eheschließung trotz Ehebruchs) auch bei den „Häretikern“ (also den Protestanten) zu. Den Dispens im Fall des Metzgers betrachtete der Bischof nach Ausräumung des Mordverdachts als „ohnbedenklich“. Caspar Bitzberger, der bischöfliche Vogt in Gernsbach, kassierte von Würtz eine Gebühr von sechs Gulden für den Dispens. Mittlerweile hatte aber auch der badische Vogt einen Dispens gegen Gebühr erteilt. Diese Gebühr erstattete die Markgräfin aber wieder an den Metzger zurück, da ihrer Meinung nach nur der Bischof zum Dispens berechtigt war.
Jacob Würtz gab sich alle Mühe, seine persönlichen Verhältnisse zu bereinigen und seine vier Jahre ältere Geliebte in eine geachtete Stellung zu bringen. Offenbar lag ihm etwas daran, sich ehrenhaft zu verhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er zum Zeitpunkt seiner zweiten Eheschließung erst 20 Jahre alt war! Doch auch die neue Verbindung endete tragisch. Nach dem frühen Tod des in "Unzucht" gezeugten Kindes kam es offenbar zu keiner weiteren Geburt mehr. Anna Barbara, „Bürgers und Metzgers ehel. Hausfrau“, verstarb nach dem Gernsbacher Sterbebuch im Alter von 34 Jahren am 21. November 1735 am Wundbrand, nachdem sie in einen Nagel getreten war. Allerdings war ihr Ehemann zu diesem Zeitpunkt bereits mit seiner dritten Frau verheiratet, allerdings nicht in Gernsbach.
Jacob Würtz findet sich auf der Passagierliste des Schiffes „Britannia“, das im Jahr 1731 deutsche Auswanderer von Rotterdam nach Nordamerika in die britische Kolonie Pennsylvania brachte. Dort heiratete Würtz, der sich nun Wertz nannte, am 29. Dezember 1734 Anna Barbara Hoff (1707-1788), deren Vorfahren aus der Pfalz stammten. Merkwürdigerweise tragen die zweite und die dritte Ehefrau die gleichen Vornamen. Am 15. Oktober 1735 kam der erste Sohn zur Welt. Nach ihm folgten noch etwa acht Geschwister. Jacob Würtz kaufte ein Stück Land und baute ein Haus. Nachkommen von ihm leben noch heute in den USA. Ob Würtz ursprünglich vorhatte, seine zweite Frau in die neue Welt nachkommen zu lassen, wissen wir nicht. Dass er, als sich fern der Heimat eine Gelegenheit bot, sein Glück noch einmal versuchen wollte, ist verständlich.
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